Achtung · Frist: 28.06.2025STRAFEN BIS 100.000 €
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Nicht-konforme Websites riskieren Abmahnungen, Vertriebsverbote und empfindliche Bußgelder.

Barrierefreiheit ist kein Trend. Sondern Gesetz.

Wir machen deutsche Unternehmen BFSG-konform. Rechtssicher, technisch präzise und ohne Design-Einbußen – von der ersten Prüfung bis zur laufenden Dokumentation.
WCAG 2.1
Prüfstandard AA
BITV 2.0
Konformität
< 48 h
Erst-Report
Vertrauen von Mittelstand & Institutionen
Handelskammer
GERMAN TECH
COMPLIANCE-SÜD
Mittelstand.Digital
BVMW

Warum Barrierefreiheit

Digitale Barrieren betreffen Millionen – jeden Tag.

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema. Sie entscheidet darüber, ob ein erheblicher Teil Ihrer Zielgruppe Ihre Produkte kaufen, Verträge abschließen oder Ihre Inhalte überhaupt konsumieren kann.

7,9 Mio.

Schwerbehinderte Menschen in Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2023

~15 %

Anteil der Weltbevölkerung mit Behinderung

Quelle: WHO World Report

10 Mio.+

Menschen in DE mit eingeschränkter Sehkraft

Quelle: DBSV

96,3 %

Aller Websites weisen WCAG-Verstöße auf

Quelle: WebAIM Million, 2024

Das Gesetz im Original

Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz – BFSG.

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Hersteller, Händler und Dienstleister, ihre Produkte und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – rechtsverbindlich seit dem 28. Juni 2025.
  • Geltungsbereich: E-Commerce, Banking, Verkehr, Telekommunikation, E-Books.
  • Technischer Maßstab: EN 301 549 / WCAG 2.1 Level AA.
  • Sanktionen: Bußgelder bis 100.000 € und Marktrücknahme.
Quellen: gesetze-im-internet.de · barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de
Stichtag
28. Juni 2025
Barriere-Check

Ist Ihre Webseite tauglich?

Finden Sie in 60 Sekunden heraus, ob und wo Ihre Webseite gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verstößt. Erkennen Sie reale rechtliche Risiken und Usability-Probleme.

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  • Prüft nach WCAG & BITV
  • Bereits über 4.200 Webseiten geprüft — von E-Commerce, Kommunen & Mittelstand.

    Für wen wir bauen

    Vier Nutzergruppen, ein universelles Web.

    Digitale Barrierefreiheit denkt nicht in Krankheitsbildern, sondern in Situationen. Auch temporäre Einschränkungen – gebrochener Arm, grelles Sonnenlicht, laute Umgebung – profitieren von jedem behobenen Finding.

    1,2 Mrd. weltweit

    Sehbeeinträchtigung

    Von leichter Sehschwäche bis Blindheit. Screenreader, Kontraste und Skalierbarkeit entscheiden über Zugang.

    ~200 Mio. weltweit

    Motorische Einschränkung

    Tastatur- statt Mausbedienung, große Klickflächen und robuste Fokusführung sind essenziell.

    15–20 % der Bevölkerung

    Kognitive Vielfalt

    Dyslexie, ADHS, Autismus: Klare Sprache, ruhige Layouts und verlässliche Muster helfen allen.

    466 Mio. weltweit

    Hörbeeinträchtigung

    Untertitel, Transkripte und visuelle Signale statt reiner Audio-Rückmeldungen.

    Funktioniert mit Ihrer Website & jedem CMS

    Unsere Lösungen laufen unabhängig von Ihrer Website-Umgebung.

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    Wir prüfen Ihre Website automatisiert und manuell und liefern einen priorisierten Report – ohne Verpflichtung.

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    Wirtschaftlicher Nutzen

    Barrierefreiheit rechnet sich – lange vor dem Bußgeld.

    Compliance ist der Auslöser. Der eigentliche Gewinn liegt in mehr Reichweite, höherer Conversion und geringerem Support-Aufwand.

    +23 %

    Größerer adressierbarer Markt

    Barrierefreie Angebote erschließen ältere Nutzer:innen und Menschen mit Einschränkungen – über 20 Mio. Menschen in DACH.

    +12 %

    Bessere Conversion-Rate

    Klare Struktur, verlässliche Formulare und semantisches HTML verbessern die Nutzung für alle.

    Ø 30 %

    Weniger Support-Anfragen

    Zugängliche Interfaces reduzieren Missverständnisse, Fehleingaben und Support-Load nachhaltig.

    SEO-Boost

    Bessere Auffindbarkeit

    Suchmaschinen lesen Ihre Seite wie ein Screenreader. Sauberes Markup zahlt direkt auf organisches Ranking ein.

    0 €

    Bußgeldrisiko

    Bis zu 100.000 € Bußgeld sowie Marktverbote entfallen bei nachgewiesener Konformität.

    ESG

    Sozialverantwortung

    Barrierefreiheit ist ein harter, messbarer Faktor in ESG- und Nachhaltigkeitsberichten.

    Zielgruppen

    Wer jetzt handeln muss.

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 nahezu alle Unternehmen mit digitalen B2C-Angeboten zur Einhaltung strenger Normen. Wir sagen Ihnen, was für Sie konkret gilt.
  • E-Commerce & Online-Shops

    Jeder B2C-Shop im deutschen Markt muss Checkout, Suche und Produktseiten barrierefrei bereitstellen.

  • Banken & Finanzdienstleister

    Online-Banking, Terminals und mobile Apps unterliegen ab 2025 strengen technischen Auflagen.

  • Digitalagenturen

    Sie liefern Web-Projekte an Mittelstand und Konzerne – Barrierefreiheit wird Vertragsstandard.

  • Öffentliche Stellen

    BITV 2.0 bleibt der Goldstandard. Wir liefern die geforderte Prüftiefe und Nachweisführung.

  • So läuft es ab

    Der Weg zur Konformität in vier Schritten.

    SCHRITT 01

    Initiales Audit

    Wir prüfen Ihre digitale Präsenz automatisiert und manuell – von Startseite bis Checkout.

    SCHRITT 02

    Priorisierter Report

    Sie erhalten einen klaren Befundbericht mit Risikoklassen, Aufwandsschätzung und Handlungsplan.

    SCHRITT 03

    Umsetzung

    Unser Team behebt die Findings

    SCHRITT 04

    Nachweis & Monitoring

    Wir erstellen die Barrierefreiheitserklärung und überwachen laufend Ihren Konformitätsstatus.

    Persönliche Beratung

    Sprechen Sie mit unseren BFSG-Expert:innen.

    Wir beantworten Ihre Fragen zu Umfang, Fristen und den passenden nächsten Schritten für Ihr Unternehmen.

    Beratung anfragen
    Stimmen aus der Praxis
    „Nach dem Audit hat das BARRIERA Team 47 kritische Findings behoben. Der Checkout unseres Shops ist heute nicht nur BFSG-konform – er konvertiert nachweislich besser als zuvor.“

    Katharina Mertens

    Head of Marketing · Mittelständischer B2C-Retailer

    47
    Findings behoben
    1 Wo.
    Umsetzung
    +6 %
    Conversion

    FAQ

    Antworten auf die wichtigsten Fragen zum BFSG.

    Was regelt das BFSG konkret?+

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es verpflichtet Hersteller und Dienstleister, ihre Produkte und digitalen Angebote – etwa Online-Shops, Banking, Buchungssysteme und E-Books – barrierefrei zu gestalten.

    Ab wann gilt das Gesetz?+

    Der Stichtag ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum dürfen betroffene Produkte und Dienstleistungen nur noch in Verkehr gebracht bzw. angeboten werden, wenn sie den Anforderungen des BFSG entsprechen.

    Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?+

    Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet werden. Zusätzlich kann die Marktüberwachungsbehörde den Vertrieb untersagen. Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ein realistisches Risiko.

    Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?+

    Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und max. 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen. Sobald Sie jedoch Produkte in Verkehr bringen, kann die Pflicht dennoch greifen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall.

    Wie lange dauert ein Erst-Audit?+

    Für eine mittelgroße Website liefern wir den Erstbefund innerhalb von 48 Stunden. Eine vollständige, dokumentierte Konformitätsprüfung dauert je nach Umfang zwischen zwei und vier Wochen.

    Ist Barrierefreiheit auch ein Wettbewerbsvorteil?+

    Ja. Barrierefreie Angebote erreichen rund 10 % mehr Nutzer:innen, sind SEO-freundlicher, performanter und rechtssicher. Das zahlt direkt auf Conversion und Marke ein.

    Nächster Schritt

    Wie steht Ihre Website zum BFSG?

    Wir liefern Ihnen innerhalb von 48 Stunden eine unverbindliche Ersteinschätzung – kostenlos, konkret und ohne Vertriebsdruck.
    Antwort innerhalb von 24 Stunden. Deutschsprachige Ansprechpartner.
    BARRIERA.

    Beratung und Umsetzung für digitale Barrierefreiheit nach BFSG, WCAG 2.1 und BITV 2.0. Mit Sitz in Stuttgart.

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